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Modulsystem

Die Prüfungsmodalitäten und das Modulsystem in der Abendschule

  • Die Ausbildung an der Abendschule erfolgt in Modulen. Die Studierenden werden zu Beginn jedes Halbjahres einem Modulverband zugeordnet; jedes Halbjahr oder auf Antrag von Studierenden wird ein Zeugnis ausgestellt.
  • Ein Modul ist eine Unterrichtsveranstaltung in einem Unterrichtsgegenstand für ein Halbjahr in einem lehrplanmäßig vorgesehenen Semester der Ausbildung mit der im Lehrplan in diesem Semester vorgesehenen Wochenstundenzahl.
  • Ist ein Modul negativ oder nicht beurteilt, kann das Modul entweder wiederholt oder durch Kolloquien ausgebessert werden.
  • Kolloquien sind Leistungsfeststellungen, die es ermöglichen, den Modulstoff eines negativ oder nicht beurteilten Moduls nach dem entsprechenden Halbjahr durch eine Prüfung auszubessern.
  • Studierende haben verschiedene Möglichkeiten ein Modul positiv abzuschließen:
Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 Variante 5
1. Modulbesuch 1. Modulbesuch 1. Modulbesuch 1. Modulbesuch 1. Modulbesuch
2. Kolloquium 2. Kolloquium 2. Kolloquium 2. Modul-WH 2. Modul-WH
3. Kolloquium-WH 3. Kolloquium-WH 3. Modul-WH 3. Kolloquium 3. Kolloquium
4. Modul-WH 4. Kolloquium-WH 4. Kolloquium 4. Kolloquium-WH 4. Modul-WH*

*nur auf Ansuchen

Anmeldung zu Modulen

  • Die Anmeldung zu einem Modulverband erfolgt prinzipiell vor Schulbeginn.
  • Auf Grund von Einrechnungen können Studierende nach Maßgabe der zeitlichen Möglichkeiten und unter Berücksichtigung schulischer Ressourcen Zusatzmodule gemäß angebotener Stundentafel dazu buchen.
  • Die Buchung von Zusatzmodulen erfolgt ausschließlich auf Antrag der Koordinatorin der Abendschule innerhalb vorgegebener Fristen und ist verbindlich.
  • Achtung: Sollte es durch eine Stundenplanänderung zu Überschneidungen mit Modulen des Stammsemesters kommen, endet die Verbindlichkeit der Anmeldung. In diesem Fall liegt es in der Verantwortung des/der Studierenden, sich rechtzeitig (14 Tage vor Ende des Halbjahres) vom Besuch des betroffenen Zusatzmoduls abzumelden, um weiterhin 4 Möglichkeiten des Modulabschlusses in Anspruch nehmen zu können.

 Abmeldung von der Schule

  • Ist ein Modul nach Ausschöpfung der oben angeführten Möglichkeiten nicht positiv abgeschlossen, erfolgt die automatische Abmeldung von der Schule.
  • Studierende werden vom Schulbesuch abgemeldet, wenn der positive Abschluss von Modulen im Ausmaß von 10 Wochenstunden über die letzten 2 Halbjahre nicht nachgewiesen werden kann. Aus berücksichtigungswürdigen Gründen kann eine Pardonierung ausgesprochen werden. Für die Fernschule gilt hier die Stundentafel der 5-Tages-Form.
  • Die Höchstdauer des Schulbesuchs beträgt das Zweifache der vorgesehenen Ausbildungsdauer.

Was mache ich, um ein Modul positiv abzuschließen?

Jede Lehrperson gibt zu Beginn des Halbjahres die Voraussetzungen für eine positive Modulnote in diesem Unterrichtsgegenstand bekannt. In den letzten beiden Wochen vor dem Zeugnis (Prüfungswochen) können auf Wunsch des/der Studierenden je nach Fach mündliche und/oder schriftliche Prüfungen abgelegt werden, um negative oder nicht erbrachte Leistungen zu verbessern bzw. nachzubringen.

Was mache ich, um mich für ein Kolloquium anzumelden?

Es gibt pro Halbjahr drei Prüfungskorridore, in denen Kolloquien angeboten werden. Genauere Informationen entnehmen Sie bitte dem Menüpunkt „Kolloquien„. Kolloquien finden außerhalb des Unterrichts statt.

Einrechnungen/Einstufungsprüfungen:

Für Einrechnungen ist, unter Beilegung der Zeugnisse, anzusuchen. Das Ansuchen ist umgehend nach Anmeldung an der Schule einzubringen. Vereinbaren Sie dazu im Sekretariat einen Beratungstermin und nehmen Sie Ihre Original-Zeugnisse mit.

Werden Einstufungsprüfungen nicht positiv beurteilt, so muss das ausständige Modul nachgeholt werden.

Wir wünschen Ihnen eine erfolgreiche Schullaufbahn!