Abendschule
Reife- und Diplomprüfung
Varianten der Reife- und Diplomprüfung (pdf-Datei)
Termine RDP Frühjahrstermin 2012 (pdf-Datei)
Leitfaden zur
Reife- und Diplomprüfung
Die vorgezogene Reife- und Diplomprüfung bewirkt eine Dehnung des Haupttermins. Den Studierenden wird auf diese Art und Weise ermöglicht, in Unterrichtsgegenständen, die positiv abgeschlossen sind, bereits vor dem Haupttermin vorgezogene Teilprüfungen der Reife- und Diplomprüfung abzulegen. Je nach gewählter Maturavariante betrifft das unterschiedliche Prüfungsgebiete.
Nach dem 6.Semester können zum Beispiel vorgezogene Teilprüfungen der Reife- und Diplomprüfung in den Unterrichtsgegenständen D, EFSP und MAM abgelegt werden. Bereits nach dem 4. Semester kann man in WINF antreten.
VORAUSSETZUNG
- Der/die Studierende muss den dem Prüfungsgebiet entsprechenden Unterrichtsgegenstand positiv abgeschlossen haben.
- Über offene Unterrichtsgegenstände können noch MO, Di zu Beginn des folgenden Sommer- oder Wintersemesters Kolloquien abgelegt werden. Die schriftliche Reife- und Diplomprüfung findet jeweils in der 2. Woche eines Semesters statt.
- Wird ein Unterrichtsgegenstand erst im Laufe des darauf folgenden Sommer- oder Wintersemester durch ein Kolloquium (darf einmal wiederholt werden) positiv abgeschlossen, so hat der/die Studierende die Möglichkeit, zum nächstmöglichen Termin (2. Teilprüfungstermin) anzutreten, sobald der Unterrichtsgegenstand positiv abgeschlossen wurde. Auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit, MO, Di zu Beginn eines Semesters Kolloquien abzulegen.
- Tritt der/die Studierende in einem Unterrichtsgegenstand, der positiv abgeschlossen ist, nicht sofort an, so ist der nächstmögliche Antrittstermin der Haupttermin ( 8. Semester).
| 1. vorgezogener Teilprüfungstermin |
2. vorgezogener Teilprüfungstermin |
Haupttermin | 1. Nebentermin | 2. Nebentermin |
| Dehnung des Haupttermins | ||||
|---|---|---|---|---|
ANMELDUNG
Die Anmeldung zur entsprechenden vorgezogenen Teilprüfung geht ab dem 6. Semester mit der Wahl der Maturavariante einher. Anmeldung bis Ende November (WS) für den Wintertermin bzw. Ende Mai (SS) für den Herbsttermin. Die Wahl der Maturavariante ist verbindlich.
Tritt der/die Studierende zu einem Wahlfach bereits früher an, so muss die Maturavariante noch nicht bekannt gegeben werden.
Die Anmeldung für den Haupttermin erfolgt in den ersten beiden Schulwochen des 8. Semesters für den Sommertermin. Für den Wintertermin muss die Anmeldung bis spätestens 30. November erfolgen.
ZU BEACHTEN
- Wird eine schriftliche Teilprüfung mit Nicht genügend bewertet, so muss der/die Studierende in diesem Prüfungsgebiet zum gleichen Prüfungstermin zusätzlich mündlich antreten, um eine positive Beurteilung erlangen zu können.
- Ist der/die Studierende z.B. krankheitshalber nicht in der Lage, diesen mündlichen Termin wahrzunehmen, so kann der/die Studierende beim nächstfolgenden Termin zu dieser mündlichen Zusatzprüfung antreten.
- Ist ein Prüfungsergebnis in einem Prüfungsgebiet zu einem vorgezogenen Termin oder im Haupttermin insgesamt Nicht genügend, so kann der/die Studierende in jedem Fall erst nach dem Haupttermin zur Wiederholung der nicht bestandenen Prüfung antreten.
- Wurden mehr als zwei Klausurarbeiten der Klausurprüfung mit „Nicht genügend“ beurteilt, so ist die Gesamtbeurteilung der abschließenden Prüfung mit „nicht bestanden“ festzusetzen. Dies gilt nicht für vorgezogen abgelegte Teilprüfungen (§ 35 Abs.4)
- Hat der/die Studierende im 8.Semester einen Unterrichtsgegenstand mit Nicht genügend beurteilt, so muss er/sie im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung eine Semesterprüfung ablegen (in SA-Gegenständen schriftlich und mündlich). Die Semesterprüfung ist insoweit nicht abzulegen, als der betreffende Pflichtgegenstand ein Prüfungsgebiet der Hauptprüfung bildet. ( SchUG-B, § 36 (1) ).
Das heißt: Tritt jemand im betreffenden Unterrichtsgegenstand zur schriftlichen Reifeprüfung an, so entfällt die schriftliche Semesterprüfung. Die mündliche Semesterprüfung findet im Rahmen der mündlichen Reifeprüfung statt.
Wurde der betreffende Unterichtsgegenstand als Prüfungsgebiet für die mündliche Reife- und Diplomprüfung gewählt, so muss im Rahmen der Reife- und Diplomprüfung nur der schriftliche Teil der Semesterprüfung abgelegt werden.
DIE PRÜFUNGSKOMMISSION
- Die Studierenden treten nach dem 6.Semester als Studierende des jeweiligen ehemaligen 6. Semesters an. ( z.B. "6cB, SS06" oder "6aBF, SS06" oder "6aBS, WS 06/07").
- Die KVs der ehemaligen 6.Semester betreuen die Studierenden bis zu ihrem 1. vorgezogenen Teilprüfungstermin und sind bis zu diesem Zeitpunkt für die Organisation verantwortlich:
- Entgegennahme der Anmeldungen zur Reife- und Diplomprüfung
- Zeugnis über die abgelegten Teilprüfungen ausstellen (falls nur schriftliche Prüfungen: Zeugnis nach der Vorkonferenz)
- Verwaltung des Protokolls vom Beginn der schriftlichen bis zum Ende der mündlichen 1. Teilprüfung der Reife- und Diplomprüfung
- Die KollegInnen des 6. Semesters bilden bei Bedarf bis zum "2.Nebentermin" die Prüfungskommission für jene Studierende, die nach dem 6. Semester ins 7.und anschließend ins 8. Semester aufsteigen.
- Wiederholen Studierende nach dem 6. Semester wegen noch offener Unterrichtsgegenstände das 5. oder 6. Semester, so sind die Lehrkräfte des ursprünglichen 6. Semesters nur bis zum 2. Teilprüfungstermin Prüfer und Prüferinnen in jenen Unterrichtsgegenständen, die bis zu diesem Prüfungstermin positiv abgeschlossen werden konnten. Der/die Studierende wird in diesem Fall mit seiner ursprünglichen Lehrkraft einer bestehenden Kommission zugeteilt.
- Der jeweilige Haupttermin ist für jede(n) Studierende(n) nach seinem entsprechenden 8. Semester. Im Sommersemester endet das 8. Semester früher, das heißt, die Reife- und Diplomprüfung findet noch vor den Sommerferien statt. Sonst findet die schriftliche Reife- und Diplomprüfung in der 2. Woche nach den Semesterferien statt, die mündliche entsprechend später.
- Studierende, die nach dem 6. Semester ein Semester wiederholen, "verlieren" nach dem 2. Teilprüfungstermin "ihre" ursprünglichen PrüferInnen, da negativ abgelegte Prüfungen immer erst nach dem eigenen Haupttermin wiederholt werden können.
WICHTIG:
Die Studierenden müssen in jedem Fall termingerecht eine schriftliche Anmeldung bzw.
eine Weiteranmeldung zur Reife- und Diplomprüfung abgeben.
Mag.a Helga Wallner